Vorweggenommene Erbfolge

Voweggenommene Erbfolge


Anwalt Vorweggenommene Erbfolge Mainz

Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Mandanten in meiner Kanzlei in Mainz-Gonsenheim auch zum Thema "Vorweggenommene Erbfolge":


Vermögensübertragung zu Lebzeiten


Von vorweggenomener Erbfolge spricht man dann, wenn eine Person schon vor seinem Tod Teile des Vermögens auf seine späteren Erben überträgt. Hauptfall in der Praxis ist sicherlich die Übertragung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung durch die Eltern an die Kinder im Wege einer Schenkung. In der Regel behalten sich die bisherigen Eigentümer dabei einen lebenslangen Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht am Übertragungsgegenstand vor.


Reduzierung der Erbschaftssteuer


Hauptmotiv einer Übertragung von Grundstücken etc. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist sicherlich die Einsparung oder zumindest die Reduzierung der beim Erbfall anfallenden Erbschaftssteuer durch Ausnutzung der geltenden Freibeträge. Außerdem wird dieses Model in der Praxis auch gerne dazu verwendet, um bestehende Pflichtteilsansprüche möglichst gering zu halten. 

Rechtsanwalt Thorsten Jawinski - Ihr Anwalt für Erbrecht in Mainz-Gonsenheim


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